Eine Annahme von Asbest und Dämmaterial aus dem Rhein-Lahn-Kreis ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung und erfolgter Prüfung durch die Abfallwirtschaft (auch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Deponiekapazitäten) gegebenenfalls möglich.

Bitte beachten Sie, dass Abfälle mit Herkunft außerhalb des Rhein-Lahn-Kreises im AWZ und auf der UKEA Dachsenhausen aufgrund der vorhandenen Kapazitäten nicht angenommen werden.

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen im Vorfeld einer geplanten Anlieferung an die abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de.

Verwenden Sie bitte in Ihrer Anfrage folgenden Betreff:
Anmeldung gewerbliche Anlieferung _ Asbest bzw. Dämmmaterial.

Zur Prüfung werden folgende Angaben benötigt:

- Baustelle und Herkunft

- Mengenangabe (genau oder geschätzt)

- Ansprechpartner mit Telefonnummer

- sofern vorhanden: Analytik

Eine Anlieferung ohne vorherige Anmeldung und Prüfung ist nicht möglich.

Ordnungsgemäßer Umgang Dämmmaterial

Besondere Schutzmaßnahmen sind beim Umgang mit Dämmmaterial erforderlich, um eine Freisetzung von krebserregenden Stoffen zu vermeiden.

Ausführliche Hinweise enthält die TRGS 521. Bei Arbeiten mit Dämmmaterial sollte durch ein geöffnetes Fenster für eine ausreichende Lüftung gesorgt werden. Zudem sollten Arbeitskleidung, Handschuhe, Schutzbrille und ein Mundschutz getragen werden.


KMF-haltige Deckenplatten, die zum Wärmeschutz-, Brandschutz- und zur Schalldämmung verwendet wurden, dürfen nicht mit anderen Dämmmaterialien vermischt werden.

Zur Entsorgung muss das Dämmmaterial in durchsichtigen, reißfesten Kunststoffsäcken staubdicht verpackt werden, ggf. mit Klebeband zusätzlich verschließen.

Geeignete Kunststoffsäcke können beim Abfallwirtschaftszentrum Singhofen (AWZ), der Kreisverwaltung Bad Ems oder der UKEA Dachsenhausen erworben werden.

Dämmmaterial darf nicht über Mülltonnen entsorgt und mit anderen Abfällen wie Bauabfällen vermischt werden.

Sie können dieses im AWZ unter der Woche in den Öffnungszeiten anliefern.

Entsorgungspreise und Kosten für die Kunststoffsäcke erfragen Sie bitte beim Service-Telefon.
Die Kosten für die Anlieferung und Entsorgung können vor Ort in bar oder mit Karte entrichtet werden

Ordnungsgemäßer Umgang Asbest

Bei der Arbeit mit asbesthaltigen Abfällen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, z.B. Atemschutz mit Filter (P2), Einweganzüge, ist notwendig.


Das Freisetzen von Fasern (Staubentwicklung) ist zu vermeiden. Daher ist das Abschleifen, Abbürsten, Hoch- oder Niederdruckreinigen, Anbohren und das Reinigen von unbeschichteten Asbestzementmaterialien ausdrücklich verboten. Das Material ist in jedem Fall anzufeuchten (mit Bindemittel, notfalls mit Wasser).


Beim Entfernen des Materials ist möglichst wenig Bruch zu verursachen, also dieses möglichst zerstörungsfrei entfernen. Während der gesamten Arbeit sind entstandene Bruchteile feucht zu halten.


Evtl. Bauteile sind abzuschrauben, nicht abschraubbare Bauteile dürfen nur von angefeuchteten Teilen herausgebrochen werden.


Kleinteile sind in Behältern einzusammeln. Diese dürfen nicht geworfen, geschüttet oder abgekippt werden.

Bei der Anlieferung und der Entsorgung sind auch besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die angefeuchteten Teile sind staubdicht in Big-Bags oder Platten-Big-Bags (mit Asbestsymbolaufdruck) zu verpacken und gut zu verschließen. Ggf. ist die Verpackung zusätzlich mit Klebeband zu verschließen.


Die verpackten Teile sind zum Transportfahrzeug zu tragen und für den Transport gegen Verrutschen zu sichern.

Geeignete Big-Bags oder Säcke (mit Asbest-Logo) können beim Abfallwirtschaftszentrum Singhofen (AWZ) und der UKEA Dachsenhausen erworben werden.