Nachweisverordnung

Seite ausdrucken

Informationen an gewerbliche Abfallerzeuger

Alle gewerblichen Abfallerzeuger sind nachweispflichtig. Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Abfallentsorger
von gefährlichen Abfällen sind zur Führung eines Registers verpflichtet.

Selbstanlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen, Preise / Entgelte siehe hier

Die nachfolgend aufgeführten Texte können Sie als pdf-Dateien herunterladen.    

Die Dateien stehen Ihnen einheitlich im Adobe PDF Format zur Verfügung. Um diese Dateien anzeigen zu können benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe Reader. Diesen können Sie hier herunterladen.

(Mit rechter Maustaste auswählen - Ziel speichern unter) 

Gewerbliche Kleinmengenerzeuger

Gewerbliche Abfallerzeuger

Entsorgung von Problemabfällen

Allgemeinverfügung der SAM

Praxisinfo Bauhandwerk der SAM

Formulare

Unterpunkte anzeigen, ausklappen !
AVV 170301, kohlenteerhaltige Bitumengemische
Formulare


AVV 170603, anderes Dämmmaterial, ...
Formulare


AVV 170605, asbesthaltige Baustoffe
Formulare


Weitere Informationen:

Sonderabfall-Management-Gesellschaft (SAM)

ZKS-Abfall

Nachweisverordnung