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Eigenkompostiererrabatt
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Für die Haushalte, die sich zur Eigenkompostierung verpflichten,
wird auf Antrag eine günstigere Jahresgebühr festgesetzt
(Kompostrabatt/ AbfgebS § 5, Abs.1- 4).
Den Antrag können Sie ganz einfach mit diesem Formular stellen.
Hinweis: Der Eigenkompostrabatt entfällt, wenn über das
satzungsgemäße Mindestvolumen hinausgehende Gefäßvolumen
für Biogefäß beantragt wird (AbfS § 14, Abs. 3).





