Privathaushalte
Abfallgebühren ab 01.01.2023
Hausmüllgebühren für private Haushalte ab 2023
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen richtet sich nach den in einem Haushalt lebenden Personen. In der Gebühr sind umfangreiche Serviceleistungen der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn enthalten.
ohne Eigenkompostierung mit Eigenkompostierung
Einpersonenhaushalt 153,00 €/12,75 € 141,00 €/11,75 €
Zweipersonenhaushalt 180,00 €/15,00 € 162,00 €/13,50 €
Dreipersonenhaushalt 199,20 €/16,60 € 179,40 €/14,95 €
Vierpersonenhaushalt 215,40 €/17,95 € 192,60 €/16,05 €
Fünf- u. Mehrpersonenhaushalt 229,20 €/19,10 € 203,40 €/16,95 €
Gebührenzuschlag bei Mehrvolumen
240 l Restabfallbehälter 30,00 €/2,50 € mtl.
240 l Bioabfallbehälter 24,00 €/2,00 € mtl.
Umtauschgebühr je Gefäß (einmalig) 13,50 €
Zusatzgefäße
Restabfallbehälter mit 120 l Fassungsvermögen 108,00 €/9,00 mtl.
Restabfallbehälter mit 240 l Fassungsvermögen 166,80 €/13,90 € mtl.
Bioabfallbehälter mit 120 l Fassungsvermögen 94,80 €/7,90 € mtl.
Bioabfallbehälter mit 240 l Fassungsvermögen 133,20 €/11,10 € mtl.
Säcke
Restabfallsack 4,05 €
Papiersack für Grünabfälle und Altpapier 1,50 €
Hinweise:
Die Bereitstellung und der Tausch der Biotonne, Restabfalltonne und Papiertonne erfolgt durch die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn. Die Tonnen gibt es in den Größen 120 und 240 Liter (l). Das Behältervolumen pro Hausgrundstück beträgt 15 l / Person / Woche.
Beispiel: Die Bio- und Restabfalleinsammlung erfolgt 14-tägig. Für ein Grundstück, auf dem 4 Personen wohnen, besteht ein Anspruch von 4 x 15l x 2=120l. Es wird eine 120l-Biotonne und eine 120l-Restabfalltonne aufgestellt. Sollte das bereitgestellte Volumen nicht ausreichen, kann gegen Gebühr(en) weiteres Volumen schriftlich beantragt werden.
Antrag auf Eingliederung in einen anderen Haushalt
Der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn wird nicht automatisch mitgeteilt, welche Personen einen gemeinsamen Haushalt bilden. Das kann insbesondere bei Personen mit unterschiedlichen Nachnamen in einem Haushalt dazu führen, dass Sie als zwei Einpersonenhaushalte veranlagt werden, anstatt zu einem Zweipersonenhaushalt. Um dies zu vermeiden, sollte ein Haushaltsmitglied oder der Grundstückseigentümer die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn über die gemeinsame Haushaltsführung schriftlich informieren: Antrag