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Bioabfallverordnung: Neue Regelungen ab 1. Mai für die Biotonne
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Seit dem 1. Mai gilt deutschlandweit die neue Bioabfallverordnung. Diese regelt die zukünftige Behandlung von Bioabfällen, unter welche auch die Abfälle aus der Biotonne fallen. Auch gibt sie vor, dass Plastiktüten und „kompostierbare“ Plastiktüten zukünftig nicht mehr für die Sammlung von Bioabfällen zuhause verwendet werden dürfen.
Warum sind auch private Haushalte, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen von der neuen Verordnung betroffen?
Die Bioabfallverordnung regelt, dass höchstens 1% der Abfälle in der Biotonne Fremdstoffe bzw. sogenannte „Störstoffe“ sein dürfen. Störstoffe sind Gegenstände aus Metall, Glas, Keramik, Textilien oder auch Plastik.
Plastiktüten oder „kompostierbare“ Plastiktüten sind auch als Störstoffe deklariert. Diese dürfen laut der Bioabfallverordnung nicht mehr verwendet werden.
Warum sind Plastiktüten und „kompostierbare“ Plastiktüten nicht mehr erlaubt?
Plastiktüten lassen sich nicht kompostieren. Der Kunststoff zerfällt (wenn überhaupt) erst über einen sehr langen Zeitraum zu Mikroplastik, was unsere Umwelt stark belastet und auch für Menschen gesundheitsschädlich sein kann.
„Kompostierbare“ Plastiktüten können zwar kompostiert werden, brauchen aber viel zu lange. In Kompostierwerken und Vergärungsanlagen sollen Bioabfälle innerhalb einer kurzen Zeit von ca. 2 bis 4 Monaten verwertet werden. Viele „kompostierbare“ Plastiktüten benötigen mehrere Jahre, bis sie vollständig kompostiert sind.
All diese Plastiktüten und „kompostierbaren“ Plastiktüten müssen im Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn in Singhofen händisch durch Mitarbeitende der Abfallwirtschaft aussortiert werden. Die darin enthaltenden Abfälle können nicht mehr der Wiederverwertung zugeführt werden und müssen mit den Restabfällen entsorgt werden. So gehen wichtige Ressourcen für unsere Kreislaufwirtschaft verloren.
Das Ziel, unvermeidbare Abfälle in den Kreislauf zurückzugeben und so wichtige Ressourcen zu schonen, kann mit Plastiktüten und „kompostierbaren“ Plastiktüten nicht erreicht werden.
Welche Alternativen habe ich, um meinen Bioabfall zu sammeln?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Sammlung zuhause.
Am einfachsten ist es, die Bioabfälle lose in einem kleinen Mülleimer oder einer Schale zu sammeln und lose in die Biotonne zu geben.
Wer zum Transport zur braunen Tonne gerne eine Tüte hat, kann Papiertüten aus dem Supermarkt verwenden. Diese sind für die Kompostierung und für die Sammlung der Bioabfälle in kleinen Sammelgefäßen zuhause geeignet. Zudem saugt das Papier die Flüssigkeit der Bioabfälle auf.
Auch kann Zeitungspapier verwendet werden. Bioabfälle können einfach in Zeitungspapier eingewickelt und in die Biotonne gegeben werden. Das Zeitungspapier hilft auch gegen Fruchtfliegen. Diese werden durch die Druckertinte abgeschreckt.
Warum ist es wichtig, dass keine Störstoffe im Bioabfall sind?
Bioabfall soll in Deutschland kompostiert oder vergärt werden. Beim Kompostieren entsteht Kompost, welcher zum Beispiel in der Gartenbau- und Landwirtschaft verwendet wird. Bei der Vergärung entsteht neben Biogas (genutzt für die Produktion von Wärme oder Strom, oder als Treibstoff) auch flüssiger und fester Gär-Rest, welcher zum Beispiel auch als natürlicher Dünger verwendet werden kann.
Sind Störstoffe in den Verwertungsanlagen, können sie die Qualität des Komposts oder der Produkte aus der Vergärung negativ beeinflussen. So können Mikroplastik, Metallspäne oder Textilreste wie Fäden im Kompost landen. Wird der Kompost dann zurück in den Boden gebracht, zum Beispiel bei der Arbeit eines Landwirts auf dem Feld, landen die Überreste der Störstoffe auch in unserer Umwelt.
Das kann, vor allem langfristig, sehr schädlich für unsere Umwelt und auch für uns Menschen sein.
So darf der Bioabfall aus unseren Tonnen nicht aussehen!
Noch Fragen?
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter (02603) 972-301 oder abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de