Sachbearbeiter (m/w/d) in der Gebührenveranlagung

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft eine unbefristete Teilzeitstelle zu besetzen

Sachbearbeiter (m/w/d) in der Gebührenveranlagung - Bewerbungsfrist 10.06.2026

Entgelt / Besoldung: ~ 26.800,- bis ~32,600,- €/Jahr 

                                        EG 8 TVöD-VKA bzw. A8 LBesG

  Wochenarbeitszeit: 24 bis 30 Stunden

 Starttermin: nächstmöglich

Die Tätigkeit ist verantwortungsvoll, interessant und vielseitig. Kundenkontakte in all ihrer Vielfalt ist Teil des Arbeitsgebiets. Die Aufgaben in der Gebührenveranlagung werden in einem Team mit mehreren Kolleg*innen bearbeitet. Der Arbeitsort ist das Haus Löwenstein (Wilhelmsallee 8) in Bad Ems. 


Ihre Aufgaben

  • Bearbeitung schriftlicher Eingaben/Anträge hinsichtlich der Gebührenveranlagung für den zugeordneten Veranlagungsbereich
  • Eingabe der melderechtlichen Veränderungen aufgrund Ausdruck aus dem EWOIS sowie Eingabe der Gefäßveränderungen
  • Abstimmung der Problemfälle mit der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein
  • Pflege des Behälterverwaltungsprogramms
  • Schriftliche und telefonische Beratung einschließlich Erläuterung der für den Einzelfall maßgeblichen satzungsrechtlichen und gebührenrelevanten Vorgaben hinsichtlich der zustehenden Entsorgungskapazitäten
  • Einschreiten hinsichtlich der Durchsetzung der satzungsrechtlichen Vorgaben, soweit bei Haus- und/oder Gewerbegrundstücken die bereitgestellten Abfallgefäße nicht der satzungsmäßig zuzuordnenden Anzahl entspricht, z. B. Anordnung Gefäßabzug oder Veranlagung zusätzlicher Gebühren
  • Bearbeitung von Widersprüchen gegen die Gebührenveranlagung (Prüfung der Abhilfemöglichkeiten § 72 VwGO, Fertigung der Verwaltungsvorlage an den KRA, Wahrnehmung der mündlichen Erörterungstermine vor dem KRA)
  • Wahrnehmung von Ortsbesichtigungen im Rahmen der haushaltsmäßigen und gewerblichen Überprüfung einschl. der anschießenden Veranlagungsentscheidung unter Beachtung der satzungsrechtlichen Bestimmungen
  • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind
  • Behälteranpassungen für das eigene Sachgebiet
  • Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Ratenzahlung
  • Fertigung von Niederschlagungsverfügungen


Das bringen Sie mit: 

  • Beamter (m/w/d) mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn Verwaltung und Finanzen oder
  • Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) oder Beschäftigte (m/w/d) mit erfolgreich absolvierter Erster Angestelltenprüfung oder
  • Ausbildung in einem kaufmännischen oder ähnlichen Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren (z.B. Kaufmann für Büromanagement, Notar- oder Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekauffrau, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, o.ä.)
  • Flexibilität bei der Urlaubsgestaltung, da die Arbeitsbelastung in der Zeit nach dem Versand der Jahresgebührenbescheide (Februar bis März) höher ist und Urlaub in diesem Zeitraum nur bedingt genehmigt werden kann
  • Gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Office Programmen
  • Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen


Wir erwarten

  • Gute Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Die Bereitschaft, sich in Fachprogramme einzuarbeiten
  • Eigenständiges Arbeiten, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit
  • Gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Kundenkontakt


Wenn Sie die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 10.06.2026

Für Fragen steht Ihnen Herr Uwe Wehler unter der Telefonnummer (02603) 972-298 gerne zur Verfügung.

Das Bewerbungsportal finden Sie hier.