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Eingeschränkte Erreichbarkeit der Gebührenveranlagung der Abfallwirtschaft im Dezember
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Gebührenveranlagung der Abfallwirtschaft im Dezember
Aufgrund der Einführung eines neuen Veranlagungsprogrammes, welches ab 2024 für die Abfallgebührenveranlagung verwendet wird, kann es bei der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft im Zeitraum vom 6. bis 15. Dezember zu Einschränkungen bei der Bearbeitung kommen.

Da für die Umstellung des Veranlagungsprogrammes eine Datenübertragung vorgenommen wird, können in diesem Zeitraum sämtliche die Veranlagung betreffende Anliegen nicht bearbeitet werden. Alle Änderungswünsche, die einen oder mehrere Haushalte betreffen, sollten demnach schriftlich gemeldet werden, gerne auch direkt per E-Mail. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind zwar telefonisch erreichbar, können aber keine unmittelbare Bearbeitung durchführen. Sämtliche gemeldete Änderungen können erst nach Ablauf der Umstellung bearbeitet werden. Bei Angelegenheiten, in denen eine Frist gewahrt werden muss, gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Meldung in Form von Briefschreiben oder E-Mail als Fristwahrung. Hier bitte beachten, dass die Erhebung eines Widerspruches nur in Briefform zulässig ist. Postalische Meldungen können an Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems gesendet werden, Meldungen per E-Mail sind an abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de möglich.