Wie bereits angekündigt, musste die für Anfang März geplante Abbuchung der 1. Fälligkeit der Jahresabfallgebühren verschoben werden.
Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues Veranlagungs- und Buchhaltungsprogramm. Leider konnten bisher noch nicht alle Probleme bei der Umstellung behoben werden. Sobald die bestehende Softwareumstellung abgeschlossen ist, wird die 1. Fälligkeit bei allen Haushalten mit SEPA-Lastschriftmandat abgebucht. Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft wird vor der Durchführung dieser Abbuchung sowohl in den Mitteilungsblättern der Ver-bandsgemeinden und der Stadt Lahnstein als auch auf der eigenen Webseite und der Webseite des Landkreises informieren.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft bittet um Verständnis.
veröffentlicht am 26.03.2024