bei allen Haushalten mit SEPA-Lastschriftmandat.
Die Abbuchung der 1. Fälligkeit der Jahresabfallgebühren erfolgt in der 18. und 19. Kalenderwoche. Aufgrund einer Umstellung auf ein neues Veranlagungs- und Buchhaltungsprogramm musste die für Anfang März geplante Abbuchung verschoben werden. Mit Abschluss der Softwareumstellung wird die Abbuchung bei allen Haushalten mit SEPA-Lastschriftmandat automatisch durchgeführt.
veröffentlicht am 18.04.2024