Abfallgebühren bis 31.12.2022

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Abfallgebühren bis 31.12.2022

Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Haushaltsabfällen richtet sich nach den in einem Haushalt lebenden Personen. In der Gebühr sind umfangreiche Serviceleistungen der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn enthalten.

Jahresgebühren für Haushalte

ohne Eigenkompostierung

mit Eigenkompostierung

mit 1 Person

141,60 €

130,20 €

mit 2 Personen

166,20 €

150,00 €

mit 3 Personen

184,20 €

165,60 €

mit 4 Personen

199,20 €

178,20 €

ab 5 Personen

211,80 €

187,80 €

Gebührenzuschlag für größere Tonnen
(Austausch einer 120 l in eine 240 l Tonne)

Jahresgebühr

Restabfallbehälter mit 240 l Volumen                       

24,00 €

Bioabfallbehälter mit 240 l Volumen                           

18,00 €

Hinweis: Eigenkompostrabatt entfällt

Altpapiertonne mit 240l Volumen

gebührenfrei

Tauschgebühr (einmalig)

12,50 € pro Gefäß

Zusatzgefäße

Restabfallbehälter mit 120 l Volumen                     

99,00 €

Restabfallbehälter mit 240 l Volumen                       

154,20 €

Bioabfallbehälter mit 120 l Volumen                          

87,60 €

Bioabfallbehälter mit 240 l Volumen                          

123,00 €

Säcke

Restabfallsack

3,75 € /St.

Papiersack für Grünabfälle und Altpapier

1,00 €/St.

Hinweise:
Die Bereitstellung und der Tausch der Biotonne und der Restabfalltonne erfolgt durch die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn. Die Tonnen gibt es in den Größen 120 und 240 Liter (l). Das Behältervolumen pro Hausgrundstück beträgt 15 l / Person / Woche.
Beispiel: Die Bio- und Restabfalleinsammlung erfolgt 14-tägig. Für ein Grundstück, auf dem 4 Personen wohnen, besteht ein Anspruch von 4x15lx2=120l. Es wird eine 120l-Biotonne und eine 120l-Restabfalltonne aufgestellt. Sollte das bereitgestellte Volumen nicht ausreichen, kann gegen Gebühr(en) weiteres Volumen schriftlich beantragt werden.

Antrag auf Eingliederung in einen anderen Haushalt
Der  Abfallwirtschaft Rhein-Lahn wird nicht automatisch mitgeteilt, welche Personen einen gemeinsamen Haushalt bilden. Das kann insbesondere bei Personen mit unterschiedlichen Nachnamen in einem Haushalt dazu führen, dass Sie als zwei Einpersonenhaushalte veranlagt werden, anstatt zu einem Zweipersonenhaushalt. Um dies zu vermeiden, sollte ein Haushaltsmitglied oder der Grundstückseigentümer die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn über die gemeinsame Haushaltsführung schriftlich informieren: Antrag

Abfälle zur Beseitigung
Gebühren für Großbehälter

setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

1.      Gebühr für die Bereitstellung von bis zu sieben Kalendertagen, inkl. Transport, eines       

             4 m³ - 10 m³ Absetzcontainers                                                 170,00 €
           20 m³ - 30 m³ Abrollcontainers                                                   182,00 €
          
10 m³ - 20 m³ Presscontainer                                                     205,00 €

2.      monatliche Mietgebühr für die Bereitstellung eines  

            4 m³ - 10 m³ Absetzcontainers                                                   12,00 €
          20 m³ - 30 m³ Abrollcontainers                                                      36,00 € 
                     10 m³ Presscontainer                                                       180,00 €
                    
20 m³ Presscontainer                                                       204,00 €          

3.    Gebühr für die Behandlung/Entsorgung der Abfälle beträgt                144,00 €/t

Weiter Informationen zu Abfallentsorgungsgebühren: Abfallgebührensatzung,

Selbstanlieferungen zu den Abfallentsorgungsanlagen, diverse Abfallarten: Preise/Entgelte