Bauschutt / Erdaushub

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Unbelastetes Erdreich (gewachsener Boden) fällt bei der Vorbereitung von Baumaßnahmen an und kann oft vor Ort nicht mehr eingesetzt werden.

Unbelasteter Bauschutt und Erdaushub muss laut Gesetz verwertet werden. Die Anlieferung zu den Annahmestellen kann selbst oder über Container erfolgen. Eine Entsorgung über die Restabfalltonne ist nicht zulässig.

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HINWEIS: Trennen vor Ort lohnt sich, denn belasteter Bauschutt kann nicht wieder verwertet werden. Bauschutt, der z. B. mit Teerpappe, Installationsmaterialien oder Versorgungsleitungen vermischt ist, muss als Abfall zur Beseitigung entsorgt werden.

Ist das zu entsorgende Material – wenn auch nur geringfügig – mit Öl, Säuren oder anderen chemischen Verbindungen und Schadstoffen verunreinigt, erfragen Sie den Entsorgungsweg über das
Service-Telefon: 02603 972 301.

Baustoff- und Bodenbörse: Tausch von Ziegeln, Pflastersteinen, Randsteinen, Glasbausteinen usw, Vermittlung von Mutterboden und unbelastetem Erdaushub.